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Medizinischer Dienst (MD)
Begutachtet den Pflegebedarf und empfiehlt den Pflegegrad.
Der Medizinische Dienst (MD, ehemals MDK — Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ist zuständig für die Begutachtung des Pflegebedarfs. Ein MD-Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet den Pflegebedarf anhand von 6 Modulen: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen und Alltagsgestaltung. Auf Basis des Gutachtens empfiehlt der MD einen Pflegegrad. Die endgültige Entscheidung trifft die Pflegekasse.
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